Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeichnet Ministerialdirektorin a.D. Marie Luise Graf-Schlicker und Prof. Dr. Martin Henssler mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft aus. Sie haben sich um die Anwaltschaft verdient gemacht. Die Verleihung fand am 22. Juni 2022 im Rahmen der DAV-Mitgliederversammlung beim Deutschen Anwaltstag in Hamburg statt.
Marie Luise Graf-Schlicker war als Ministerialdirektorin im Bundesjustizministerium erste Ansprechpartnerin für die Themen, die die Anwaltschaft bewegen. Nach Stationen als Richterin am Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht zog es sie zunächst ins Justizministerium NRW. Ab 2007 leitete sie im BMJ(V) dann die Abteilung Rechtspflege – als erste Frau in dieser Funktion. Neben ihrer politischen Tätigkeit war sie in zahlreichen Funktionen und Tätigkeiten aktiv, sei es als Lehrbeauftragte an der Ruhr-Universität in Bochum oder als Vizepräsidentin des Deutschen Juristentages. Wegen ihrer Verdienste ist sie bereits Ehrenmitglied in den DAV-Arbeitsgemeinschaften Insolvenzrecht und Sanierung sowie Strafrecht.
Mit stetigem Blick auf die Anwaltschaft hatte Graf-Schlicker immer auch die Anwendung der Gesetze im Kopf: „Ich glaube, eine solch den Problemen und den betroffenen Berufsgruppen zugewandte Ansprechpartnerin mit klarem Blick auf die politischen Möglichkeiten gibt es wohl sehr, sehr selten“, stellt DAV-Präsidentin Edith Kindermann fest.
Prof. Dr. Martin Henssler ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln und gestaltet zusammen mit seinen Schülerinnen und Schülern seit nunmehr über 30 Jahren das Anwaltsrecht. Die anwaltsrechtliche Wissenschaft ist von diesem Institut begründet worden und wird bis heute von ihm maßgeblich gestaltet und vorangetrieben. Seit 1996 leitet Henssler auch das Dokumentationszentrum für Europäisches Anwaltsrecht, eine gemeinsame Forschungseinrichtung des Instituts für Anwaltsrecht, des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer.
„Seiner Expertise verdanken wir die große BRAO-Reform, die ganz im Sinne des DAV ausgefallen ist“, betont Kindermann. „Sein DAV-Diskussionsvorschlag zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht war Grundlage für die große BRAO-Reform, die nun nach langem Weg in weniger als zwei Monaten in Kraft tritt.“ Die Reform stellt einen großen Schritt hin zu zeitgemäßen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit dar.
Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., Pressemitteilung vom 22. Juni 2022