Ihre Pläne zum weiteren Ablauf der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6561) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6164) dar. Danach wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Kürze einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes vorlegen. „Der Referentenentwurf wird im Ressortkreis abgestimmt, Länder- und Verbände werden beteiligt“, heißt es in der Antwort weiter. Nach der Kabinettbefassung werde der Entwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 328 vom 4. Mai 2023

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