Die Zahl der jährlichen Ermittlungsverfahren wegen Delikten sexueller Ausbeutung im Zeitraum von 2018 bis 2021 listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6517) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6343) auf. Danach sank die Zahl solcher Verfahren von 356 im Jahr 2018 auf 287 im Folgejahr, um anschließend auf jeweils 291 in den Jahren 2020 und 2021 anzusteigen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, bilden die genannten Zahlen die „Ermittlungsverfahren zu den Delikten Zuhälterei, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung gesammelt ab“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 326 vom 3. Mai 2023

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