Über Übergriffe in Deutschland auf Menschen mit russischer, belarussischer oder ukrainischer Staatsangehörigkeit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1985) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1719). Danach wurden seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar bei Körperverletzungsdelikten bis zum 12. Mai insgesamt sieben Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit verletzt sowie fünf mit russischer und zwei mit belarussischer Staatsangehörigkeit.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 279 vom 2. Juni 2022

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