Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 1.937 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 38.974 Flüchtlingsschutz und 57.532 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 30.020 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/5709) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5186) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 56,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 67.721 Fällen vor Afghanistan mit 36.941 und dem Irak mit 4.986 Fällen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 134 vom 28. Februar 2023

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