Kleine und Große Anfragen sind Instrumente der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung. Es handelt sich dabei um schriftliche Fragenkataloge von Parlamentariern, die meist von dem zuständigen Bundesministerium beantwortet werden.
Große und kleine Anfragen unterscheiden sich sowohl durch den Umfang des behandelten Themas, sowie durch unterschiedliche formelle Vorgaben.
Bei einer kleinen Anfrage wird zumeist ein begrenzter Themenkomplex abgefragt. Das Verfahren richtet sich nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Anfrageberechtigt sind hierbei die jeweiligen Fraktionen oder 5 % der Bundestagsmitglieder. Eine Beantwortung der Frage hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen, eine einvernehmlich Fristverlängerung ist möglich.
Große Anfragen haben politische Themen von herausragender Bedeutung zum Inhalt. Auch diese werden schriftlich durch die Bundesregierung beantwortet, können aber auf Antrag einer Fraktion im Bundestag debattiert werden. Das Verfahren richtet sich nach den §§ 100 bis 103 GO-BT.
In der 19. Wahlperiode von 2017 bis 2021 wurden insgesamt 35 Große Anfragen an die Bundesregierung durch die Opposition gerichtet und 11.677 kleine.
Sowohl die Anfragen als auch die Antworten werden als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht.