Im ersten Halbjahr 2023 sind laut Bundesregierung 924 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 20.427 Flüchtlingsschutz und 35.235 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 11.954 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/8222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7833) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 51,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 38.854 Fällen vor Afghanistan mit 18.413 und dem Irak mit 1.756 Fällen.

(c) HiB Nr. 645, 13.09.2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner