Wie aus einem Eckpunktepapier des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervorgeht, soll Unfallflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden. Die Voraussetzung: Es liegt nur ein Sachschaden vor.

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz:

„Die Strafbarkeit bei Unfallflucht entfallen zu lassen, setzt falsche Anreize. Wie bereits auf dem 56. Verkehrsgerichtstag 2018 vorgeschlagen worden ist, sollte die Strafbarkeit erhalten bleiben und stattdessen die Vorschriften zur tätigen Reue reformiert werden. Strafmildernd sollte sich nicht nur auswirken, wenn sich der Täter nach einem Unfall im ruhenden Verkehr nachträglich meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr. Sinnvoll wäre es zudem, wenn gesetzlich geregelt wäre, wie lange man am Unfallort nach telefonischer Meldung eines Schadens warten muss. Der Vorschlag der FDP belohnt Täter und berücksichtigt nicht die hohe Sozialschädlichkeit solcher Taten, aufgrund derer Geschädigte und deren Versicherer auf ihren Kosten sitzen bleiben.“

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