Das Landgericht Hanau hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. August 2023 wegen Mordes und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, ein selbständiger Kfz-Meister, seit 2011 ein Werkstattgelände in Büdingen-Hammersbach von seinem späteren Tatopfer und dessen Ehefrau gemietet. Ab dem Jahr 2013 kam es aufgrund des vielfach vertragswidrigen Verhaltens des Angeklagten zu Mietstreitigkeiten. Kurz vor dem erfolgreichen Abschluss des Räumungsbegehrens lockte der Angeklagte am 21. Januar 2021 seinen 79 Jahre alten Vermieter in einen auf dem Werkstattgelände befindlichen Technikraum. Er erschlug ihn dort und verbarg die Leiche an einem bis heute unbekannten Ort, um die Räumung zu verhindern und weiter ungestört auf dem Gelände wirtschaften zu können. Bei späteren Durchsuchungen fand die Polizei auf dem Werkstattgelände und in den Räumen eines Freundes des Angeklagten Schuss- und Stichwaffen samt größeren Mengen Munition, die der Angeklagte gelagert hatte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichts hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 23. April 2024 – 2 StR 58/24

Vorinstanz:

LG Hanau – Urteil vom 8. August 2023 – 1a Ks 3315 Js 1557/21

(c) BGH, 06.05.2024

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