BERLIN (JPD) – Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit einer Verschärfung des Strafrechts zum Schutz vor sogenannten K.-o.-Tropfen. Ab 9 Uhr stehen die zweite und dritte Beratung eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches (BT-Drs. 21/7560) auf der Tagesordnung. Vorgesehen ist eine abschließende Abstimmung. Das Gesetzesvorhaben soll strafrechtliche Schutzlücken beim Einsatz bewusstseinsbeeinträchtigender Substanzen schließen. Für die Beratung ist eine Stunde angesetzt.
Ab 13.40 Uhr berät das Parlament erstmals einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (BT-Drs. 21/8867). Die Vorlage sieht Änderungen bei Kassenaufzeichnungen sowie eine stärkere Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen vor. Nach der ersten Lesung ist die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Die Beratungen betreffen insbesondere die Nachvollziehbarkeit steuerlich relevanter Geschäftsvorgänge und die gesetzlichen Anforderungen an deren Dokumentation.



