04.11.2026: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Stromtrassen, A20-Ausbau und Telekommunikationsrecht

LEIPZIG, 4. November 2026 (JPD) – Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute mit mehreren Infrastruktur- und Regulierungsverfahren. Ab 9 Uhr verhandelt der 9. Senat über die Planfeststellung für die Stromleitungsprojekte Brunsbüttel–Großgartach und weitere Abschnitte des Bundesbedarfsplangesetzes (Az. 9 A 13.26). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Energieinfrastruktur.

Um 10 Uhr verhandelt der 6. Senat mehrere Revisionsverfahren zum Telekommunikationsrecht (Az. 6 C 10.25 u. a.). Gegenstand sind Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur aus den Jahren 2023. Die Verfahren betreffen die gerichtliche Kontrolle regulatorischer Entscheidungen der Behörde.

Ab 14 Uhr steht ein weiteres bedeutendes Infrastrukturverfahren an. Der 9. Senat befasst sich mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22. Januar 2026 für den Neubau der Autobahn A20 im Bereich der Nordwestumfahrung Hamburg (Az. 9 A 28.26). Dabei wird die Rechtmäßigkeit der straßenrechtlichen Planfeststellung überprüft. Für die genannten Verfahren sind Verhandlungen angesetzt; gesonderte Urteilsverkündungen sind nicht angekündigt. Bundesverwaltungsgericht

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