Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem vor kurzem den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss der Beschwerde der Stadt Mannheim gegen die gestern ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (1 K 2588/24) auf Antrag des baden-württembergischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) Eilrechtsschutz gegen eine Allgemeinverfügung und eine versammlungsrechtliche Auflage gewährt, nach denen die Durchführung der von der AfD beabsichtigten Versammlung am Abend des heutigen Freitags auf dem Mannheimer Marktplatz untersagt ist.

Der 12. Senat des VGH hat mit seinem vor kurzem bekannt gegebenen Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und die Eilanträge der AfD abgelehnt.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (12 S 882/24).

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