Das Jahr 2022 ist für das Verwaltungsgericht Potsdam im Vergleich zum Vorjahr durch eine in etwa gleich gebliebene Zahl an Neueingängen, hohe Erledigungsleistungen, einen starken Abbau der Gesamtbestände und durch eine deutlich verbesserte Altersstruktur der noch offenen, aus den Vorjahren stammenden Streitsachen geprägt. Im Einzelnen:


Eingänge: Im Jahr 2022 sind insgesamt 3.953 Verfahren* (davon 947 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) neu eingegangen. Im Vorjahr waren 156 Verfahren mehr eingegangen, das Eingangsniveau ist also praktisch unverändert. Rund 37 % der Neueingänge entfielen auf das Asylrecht mit insgesamt 1.478 Verfahren (2021: 1.550 Asyleingänge).


Erledigungen: Erledigt werden konnten 2022 insgesamt 5.050 Verfahren, davon 2.545 Asylsachen. Das liegt auf dem hohen Niveau der Vorjahre (2021: 5.107, 2020: 5.049 Erledigungen). Die Zahl der Erledigungen lag damit um rund 1.100 über der Zahl der Neueingänge.
Personalausstattung: Der Personalbestand betrug Ende 2022 51,00 Richterarbeitskräfte (Ende 2021: 47,00). Das Gericht ist damit gut dafür gerüstet, im Jahr 2023 noch weitergehende Fortschritte bei dem Abbau der teils stark überalterten Anhänge aus den Vorjahren erzielen zu können.


Bestände und Altverfahren: Aufgrund der hohen Erledigungsleistungen konnte der Bestand an unerledigten Streitsachen im Jahr 2022 um 1.103 Verfahren reduziert werden. Ende 2022 waren noch 7.225 Verfahren (davon Asyl: 3.045) anhängig, Ende 2021 lag die Zahl der anhängigen Verfahren noch bei 8.328 (davon Asyl: 4.117) und Ende 2020 sogar noch bei 9.336 Verfahren (davon Asyl: 5.192). Der positive Trend beim Abbau der Verfahrensbestände hält damit an.

Positiv ist besonders, dass die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Potsdam im Jahr 2022 über 2.582 Verfahren erledigen konnten, die bis Ende 2020 eingegangen waren. Damit hat sich die Altersstruktur der Bestände weiter verbessert. Im Ergebnis waren von den Ende 2022 anhängigen 7.225 Verfahren
– 3.323 Verfahren (45,9 %) älter als zwei Jahre und davon allerdings
– 1.981 Verfahren (27,4 %) älter als drei Jahre.


Ende 2021 waren noch 4.059 Verfahren älter als zwei Jahre und 2.775 Verfahren älter als drei Jahre; die Trendwende zu einer Verbesserung der Altersstruktur hat sich damit verstärkt fortführen lassen.
Insbesondere auch bei den überjährigen Anhängen, also den Verfahren mit einer Anhangsdauer von mindestens 12 Monaten, konnte wiederum eine sehr positive Entwicklung erreicht werden: Ende 2022 waren 4.915 der unerledigten Verfahren länger als 12 Monate anhängig, Ende 2021 lag diese Zahl noch bei 5.905 Verfahren.


Verfahrenslaufzeiten bei Klageverfahren: Die 2022 erledigten Klageverfahren (einschließlich Asyl) weisen im Durchschnitt eine Laufzeit von 33,6 Monaten auf (bei streitiger Entscheidung wie insbesondere durch Urteil: 42,8 Monate, bei unstreitiger Entscheidung wie etwa durch Vergleich, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung: 25,4 Monate). In 2021 lag die durchschnittliche Laufzeit noch bei 29,8 Monaten. Der weitere Anstieg der Verfahrenslaufzeiten beruht darauf, dass 2022 eine noch höhere Zahl von schon deutlich überalterten Verfahren erledigt wurden, nämlich 2.582 Sachen, die bereits bis Ende 2020 eingegangen waren. Für die Berechnung der Verfahrenslaufzeiten wird nur die Dauer der Verfahren berücksichtigt, die statistisch erledigt worden sind.


Verfahrenslaufzeiten bei Eilverfahren: Eilverfahren sind 2022 im Durchschnitt nach 2,6 Monaten erledigt worden; dies stellt gegenüber dem Vorjahr (2,9 Monate) eine Verkürzung dar.


Der Präsident des Verwaltungsgerichts, Dr. Jan Bodanowitz, zieht dieses Fazit:
„Im Jahr 2022 konnte die schon im Vorjahr erreichte Trendwende verstärkt und eine weitere Verbesserung der Altersstruktur des Verfahrensbestandes erzielt werden. Dieser Prozess muss so lange weiter fortgeführt werden, bis die noch immer bestehende Schieflage beseitigt ist und dem Anspruch auf ein zügiges Verfahren vor Gericht (Artikel 52 Absatz 4 der Landesverfassung) flächendeckend Rechnung getragen werden kann. Dies ist nach wie vor keine leicht zu bewältigende Aufgabe. Über ein Viertel der 2022 unerledigt gebliebenen Verfahren, nämlich 1.981 Sachen, sind schon bis Ende 2019 eingegangen. Das Gericht ist aber personell gut dafür aufgestellt, die verfassungskritisch überalterten Verfahrensbestände nachhaltig in den Griff bekommen zu können. Auch für 2023 ist die Prognose daher positiv: Bleibt es bei der aktuellen Eingangslast, sollten sich noch weitergehende Fortschritte erzielen lassen.“

Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, Pressemitteilung vom 4. Januar 2022

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