
Köln, 27. Oktober 2026 (JPD) – Die Stadt Köln durfte den Abriss dreier Wohnhäuser in der Neustadt-Nord ablehnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Immobiliengesellschaft abgewiesen. Die als Ersatz angebotenen möblierten Mikroapartments seien kein gleichwertiger Wohnraum im Sinne der Kölner Wohnraumschutzsatzung.
Das Unternehmen wollte in Neuehrenfeld überwiegend vollständig möblierte Apartments mit 21 bis 32 Quadratmetern Wohnfläche errichten. Nach Auffassung des Gerichts spricht das Konzept mit bereitgestellter Wäsche, Internetzugang und optionaler Endreinigung eher für eine vorübergehende Unterkunft als für eine dauerhafte Heimstätte. Auch die voraussichtlich hohen Mieten deuteten auf eine zeitlich begrenzte Nutzung hin.
Die vorgesehenen unbefristeten Mietverträge mit einer Mindestmietdauer von sechs Monaten änderten daran nichts. Für die Beseitigung geschützten Wohnraums sei grundsätzlich gleichwertiger Ersatz erforderlich. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
VG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2026 – 28 K 3595/24



