
Karlsruhe, 27. Oktober 2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union sechs Fragen zur Haftung sozialer Netzwerke für rechtswidrige Nutzerbeiträge vorgelegt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit über falsche Tatsachenbehauptungen, die auf einer Plattform verbreitet wurden. Der VI. Zivilsenat setzte das Revisionsverfahren nach mündlicher Verhandlung aus.
Der EuGH soll insbesondere klären, inwieweit Plattformbetreiber für nutzergenerierte Inhalte datenschutzrechtlich verantwortlich sind und sich auf Haftungsprivilegien berufen können. Dabei geht es auch um die Frage, ob die algorithmische Auswahl, Anordnung und Empfehlung von Beiträgen die Einstufung als Hosting-Dienst nach der E-Commerce-Richtlinie und dem Digital Services Act beeinflusst.
Weitere Vorlagefragen betreffen die Verpflichtung zur manuellen Überprüfung sinngleicher rechtswidriger Inhalte sowie die Anwendbarkeit der Haftungsprivilegien auf Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Die Entscheidung des EuGH dürfte damit wesentliche Fragen zur Verantwortlichkeit sozialer Netzwerke klären.
BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2026 – VI ZR 64/24





