BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Mordes an Segelfreund im Kattegat

Karlsruhe, 26. Oktober 2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Seglers wegen Mordes an seinem langjährigen Freund im Kattegat bestätigt. Der 5. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I. Damit ist die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Heimtückemordes und Körperverletzung rechtskräftig (Beschluss vom 6. Oktober 2026, Az. 5 StR 375/26).

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die beiden Männer im August 2024 auf der Rückreise von einer Regatta vor der schwedischen Küste in Streit geraten. Nachdem der 71-jährige Geschädigte zunächst über Bord gegangen und später zurückgeholt worden war, eskalierte die Auseinandersetzung erneut.

Das Opfer flüchtete ins Wasser, um sich auf ein anderes Segelboot zu retten. Der Angeklagte sprang ihm jedoch unbemerkt hinterher, näherte sich von hinten und drückte seinen arglosen und entkräfteten Freund mit Tötungsabsicht unter Wasser, bis dieser ertrank.

Die revisionsrechtliche Überprüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Mordurteil des Landgerichts Berlin I vom 19. Januar 2026 ist damit rechtskräftig.

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