In dem Klageverfahren gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wegen der Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt (10 K 5449/23) hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage mit Urteil vom 23.04.2024 abgewiesen.

Der Tenor des Urteils wurde den Verfahrensbeteiligten heute bekanntgegeben. Das Urteil wurde noch nicht begründet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. (SC)

(c) VG Karlsruhe, 24.04.2024

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