AfD Niedersachsen scheitert mit Eilantrag gegen Einstufung als Beobachtungsobjekt

Fachgerichtszentrum Hannover; Foto: Stefan Brending

Hannover, 1. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des niedersächsischen Landesverbandes der Alternative für Deutschland gegen seine Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Mit dem Beschluss vom 1. Juni 2026 bestätigte die 10. Kammer vorläufig die Entscheidung der Sicherheitsbehörde, den Landesverband nach Abschluss der mehrjährigen Verdachtsphase weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten zu dürfen.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die Partei bereits seit Mai 2022 als Verdachtsobjekt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft. Am 17. Februar 2026 gab die Behörde bekannt, den Landesverband nunmehr als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung gemäß dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz zu führen. Grundlage der Entscheidung ist ein 212 Seiten umfassendes Gutachten mit Belegen aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Gericht sieht hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Nach Auffassung des Gerichts liegen hinreichende Tatsachen vor, die die Einstufung rechtfertigen. Die Kammer sieht Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip als tragende Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

In der Begründung verweist das Gericht auf Äußerungen und Positionen, die nach seiner vorläufigen Bewertung auf einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis beruhen und bestimmten Bevölkerungsgruppen die Gleichwertigkeit als Mitglieder der politischen Gemeinschaft absprechen. Zudem würden Begriffe und Narrative verwendet, die nach Auffassung der Kammer Rückschlüsse auf eine rassistische Weltanschauung zulassen. Auch pauschale Herabwürdigungen von Migranten und Asylbewerbern wertete das Gericht als Anzeichen einer Missachtung der Menschenwürde.

Verfestigung der Bestrebungen seit Einstufung als Verdachtsobjekt

Darüber hinaus sieht das Verwaltungsgericht ausreichende Hinweise auf Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Nach den Feststellungen der Kammer würden staatlichen Institutionen, politischen Parteien, Gerichten und Behörden wiederholt antidemokratische Ziele sowie rechtswidriges Handeln unterstellt. Solche Darstellungen seien geeignet, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu beeinträchtigen.

Das Gericht stellte ferner fest, dass sich entsprechende Positionen seit der Einstufung als Verdachtsobjekt nicht abgeschwächt, sondern verfestigt hätten. Die Zahl entsprechender Äußerungen und Verhaltensweisen habe zugenommen. Zudem verwies die Kammer auf organisatorische und personelle Überschneidungen mit anderen als rechtsextremistisch eingestuften Parteigliederungen und Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.

Nach Auffassung des Gerichts prägen die festgestellten Bestrebungen den Charakter des Landesverbandes insgesamt. Gegenpositionierungen oder erkennbare gemäßigte Strömungen innerhalb des Landesverbandes seien nicht feststellbar. Daher ergebe sich in der Gesamtschau ein verfassungsfeindlich geprägtes Bild.

Der Beschluss erging im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und trifft keine endgültige Entscheidung in der Hauptsache. Gegen die Entscheidung kann der Landesverband Beschwerde beim Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht einlegen.

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