
Hannover, 15. Juli 2026 (JPD). Zwei Schüler sind mit Eilanträgen auf vorläufige Aufnahme in die fünfte Klasse ihres Wunschgymnasiums gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte die Anträge ab, nachdem die Schüler im Losverfahren keinen Schulplatz erhalten hatten.
Ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten öffentlichen Schule bestehe nicht, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar sei, entschieden zwei Einzelrichter der 6. Kammer.
Kapazitäten waren ausgeschöpft
Voraussetzung sei zudem, dass das Auswahl- und Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Sind die vorhandenen Kapazitäten anschließend ausgeschöpft, bestehe kein weitergehender Aufnahmeanspruch.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Hannover, Beschlüsse vom 15. Juli 2026 – 6 B 3826/26 und 6 B 3751/26



