Landratswahl Hameln-Pyrmont: FDP-Kandidat wegen Altersgrenze nicht zugelassen

Hannover, 20. Juli 2026 (JPD). Ein von der FDP aufgestellter Kandidat bleibt vorerst von der Landratswahl im Landkreis Hameln-Pyrmont am 13. September 2026 ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat seinen Eilantrag gegen die Verweigerung einer Wählbarkeitsbescheinigung abgelehnt.

Die Stadt Hameln hatte die Bescheinigung nicht ausgestellt, weil der Bewerber das 67. Lebensjahr bereits überschritten hatte. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung eines Wahlvorschlags.

Rechtsschutz erst nach der Wahl

Nach Auffassung des Gerichts war der Eilantrag unzulässig. Maßnahmen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren mit einem Wahleinspruch angegriffen werden. Diese Beschränkung sei erforderlich, damit die Wahl trotz der zahlreichen Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden termingerecht stattfinden könne.

Ein offensichtlicher Fehler, der ausnahmsweise ein sofortiges gerichtliches Eingreifen rechtfertigen könnte, liege nicht vor. Der Zulassung stehe die in der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelte Altersgrenze entgegen.

Keine unzulässige Altersdiskriminierung

Die Altersgrenze verletze weder Grundrechte noch stelle sie eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung dar. Sie orientiere sich an beamtenrechtlichen Regelungen und berücksichtige die gestiegene Lebenserwartung. Angesichts der achtjährigen Amtszeit überwiege das Interesse an einer kontinuierlichen und effektiven Leitung der Kreisverwaltung.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 17. Juli 2026, Az. 1 B 4253/26

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