Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 34-jährige Deutsche wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger.

Die Beschuldigte lebt mittlerweile in Kanada und ist Mutter einer sechsjährigen Tochter. Die Beschuldigte lebt nicht mit dem Vater des Kindes zusammen. Mit dem Vater des Kindes besteht ein geteiltes Sorgerecht, wobei dem Vater ein Umgangsrecht von einem Tag pro Woche und an jedem zweiten Wochenende zusteht.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, spätestens seit dem 27.04.2021 gemeinsam mit ihrem anderweitig verfolgten Ehemann die Ausreise nach Kanada geplant zu haben, wobei sie ihre Tochter ohne Zustimmung des Vaters des Kindes mitnehmen wollte. 

Gegenüber dem Vater des Kindes soll die Beschuldigte angegeben haben, mit ihrer Tochter vom 28.12.2022 bis zum 21.01.2023 nach Kanada in den Urlaub fahren zu wollen, obwohl sie bereits vorhatte, mit ihrer Tochter und ihrem Ehemann in Kanada zu bleiben. 

In Unkenntnis der tatsächlichen Absichten der Beschuldigten habe der ebenfalls sorgeberechtigte und umgangsberechtigte Vater des Kindes dem Urlaub zugestimmt. In Kanada soll die Beschuldigte ihre Tochter sodann wie von vornherein beabsichtigt ab dem 09.01.2023 in die Schule geschickt haben. Dem Vater des Kindes soll sie noch am 17.01.2023 vorgespiegelt haben, dass am 21.01.2023 die Übergabe der gemeinsamen Tochter für den Umgang in Deutschland erfolgen werde. Am 20.01.2023 informierte die Beschuldigte den Vater des Kindes über ihren Anwalt, dass sie angeblich schwer erkrankt und nicht reisefähig sei, so dass die Rückreise nicht realisiert werden könne. Bis zum heutigen Tag trat die Beschuldigte die Rückreise nicht an.

Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verhängen und deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.

(c) StA Dresden, 05.07.2023

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