Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen zum Einsturz der Carolabrücke ein

Dresden, 3. Juli 2026 (JPD). Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Prüfung zum Teileinsturz der Carolabrücke eingestellt. Nach dem Einsturz des Brückenzugs C am 11. September 2024 gegen 02.58 Uhr hätten sich keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt ergeben. Personen waren bei dem Einsturz nicht verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft prüfte insbesondere, ob der Straftatbestand der Baugefährdung in Betracht kommt. Diese Prüfung wurde nach Angaben der Behörde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen Dritter vorliegen.

Grundlage der Bewertung war unter anderem ein von der Landeshauptstadt Dresden in Auftrag gegebenes Gutachten. Darin wurden umfangreiche Messungen und Materialuntersuchungen ausgewertet. Als Ursache des Einsturzes wurde eine wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion mit Materialversagen des Spannstahls festgestellt.

Nach dem Gutachten entstanden mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits während der Bauausführung Schäden an zahlreichen Spanngliedern. Diese blieben trotz regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 unentdeckt. Eine mögliche Ankündigung des Spannstahlausfalls wäre demnach nur durch Rissbildungen mit sehr kleinen Rissweiten erfolgt. Das Verformungsverhalten habe sich insgesamt nicht wesentlich von einem unbeschädigten System unterschieden.

Ein Schallemissionsmonitoring, mit dem Spanndrahtbrüche zuverlässig erkannt werden können, sei deshalb bislang weder vorgesehen noch veranlasst gewesen. Strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Einsturzereignis seien im Ergebnis nicht ersichtlich.

Die Staatsanwaltschaft Dresden sah deshalb auch davon ab, Ermittlungsverfahren gegen den angezeigten Oberbürgermeister und den angezeigten Baubürgermeister der Landeshauptstadt Dresden einzuleiten.

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