Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 66-jährige deutsche Ärztin Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben u. a. wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 549 Fällen, wobei sie in 188 Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben soll. 

Ihr wird vorgeworfen, seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt wird, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen COVID-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien. Die Ausstellung der Atteste soll hierbei im Vorfeld ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 30.09.2022 und vom 28.02.2023, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). 

Der Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, PCR Testnachweise sowie Antigen-Schnelltestnachweise auf das Corona-Virus ausgestellt zu haben, ohne dass dem von ihr jeweils bescheinigten Negativergebnis eine laborbasierte Auswertung des PCR Tests zugrunde lag bzw. ohne dass das von ihr jeweils bescheinigte Negativergebnis bei einem durch ihre Person durchgeführten bzw. beaufsichtigten Antigenschnelltest festgestellt worden ist. Die Beschuldigte verlangte für die jeweilige Testbescheinigung ein Entgelt in Höhe von mindestens 25 Euro.

Die Beschuldigte soll durch die anklagegegenständlichen Taten Einnahmen in Höhe von mindestens 29.736,45 EUR erzielt haben.

Die Beschuldigte, die der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene zugeordnet wird und sich selbst als Angehörige des »Indigenen Volkes der Germaniten« bezeichnet, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Sie ist bereits geringfügig und teilweise einschlägig vorbestraft. Die Beschuldigte hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. 

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. 

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. 

Die Vorwürfe, die Gegenstand der am 20.06.2023 erfolgten Durchsuchungen waren (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 21.06.2023), sind nicht Gegenstand der gegen die Beschuldigte erhobenen Anklage. Insoweit wird gegen die Beschuldigte in einem gesonderten Ermittlungsverfahren weiter ermittelt. Die diesbezüglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

(c) StA Dresden, 12.07.2023

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