
Halle (Saale), 6. Juli 2026 (JPD). Die elektronische Akte ist in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts eingeführt worden. Nach Angaben des Justizministeriums arbeiten die Bediensteten am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) sowie an den Sozialgerichten in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau nun vollständig elektronisch an den Verfahren.
Die Einführung erfolgte in den vergangenen Wochen schrittweise. Zum Einsatz kommt eine Fachanwendung des e²-Verbundes. Diesem Verbund gehören neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland an.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, sprach von einem weiteren zentralen Digitalisierungsprojekt der Justiz, das erfolgreich in Betrieb gegangen sei. Sie dankte den Bediensteten der Sozialgerichtsbarkeit sowie den beteiligten Stellen beim Oberlandesgericht und im Justizministerium. Bei der Digitalisierung der Justiz sei das Land auf einem guten Weg; entscheidend sei ein sorgfältiges Vorgehen, bei dem Rechtssachen nicht stillstünden.
Auch der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Dr. Hartwig Kasten, würdigte das Engagement der Mitarbeitenden. Gemeinsam mit der ADV-Stelle beim Oberlandesgericht Naumburg, dem Justizministerium und der Dataport AöR seien die technischen Voraussetzungen in kurzer Zeit geschaffen worden. Nun gehe es darum, sich in die neuen Arbeitsroutinen einzuarbeiten und die Möglichkeiten der rein elektronischen Aktenbearbeitung zu nutzen.
Nach der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit arbeitet damit nun auch die Sozialgerichtsbarkeit des Landes vollständig mit der elektronischen Akte e²A. Die weiteren Einführungsprozesse in der Justiz Sachsen-Anhalts laufen nach Angaben des Ministeriums weiter.
Die Sozialgerichtsbarkeit befasst sich insbesondere mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Versicherten und Behörden, etwa Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen. Dazu gehören Verfahren aus dem Grundsicherungsrecht und Bürgergeld, der Sozialhilfe, dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Renten- und Krankenversicherungsrecht.






