Berlin, 6. Juli 2026 (JPD). Osborne Clarke hat Lemonaid Beverages bei der formwechselnden Umwandlung von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft sowie beim Prospektbilligungsverfahren für ein öffentliches Angebot von Aktien beraten. Das Hamburger Getränkeunternehmen will damit erstmals einer breiten Anlegerschaft eine Beteiligung am Unternehmen ermöglichen.
Lemonaid Beverages ist mit den Marken Lemonaid und ChariTea im Markt für Bio-Limonaden und Eistees aus fair gehandelten Zutaten tätig. Das Unternehmen verfügt nach Kanzleiangaben über eine starke Präsenz im Handel und in der Gastronomie.
Die Beratung durch Osborne Clarke umfasste sowohl die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung als auch die kapitalmarktrechtliche Begleitung des Aktienangebots. Im Rahmen der aktienrechtlichen Umwandlung strukturierte und begleitete die Kanzlei den Formwechsel von der GmbH in die Aktiengesellschaft einschließlich der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Begleitmaßnahmen.
Daneben unterstützte Osborne Clarke Lemonaid Beverages bei der Erstellung eines EU-Wachstumsemissionsprospekts und bei der Durchführung des Prospektbilligungsverfahrens. Der EU-Wachstumsemissionsprospekt ist ein durch den EU Listing Act eingeführtes neues Prospektregime, das seit März 2026 gilt und den früheren EU-Wachstumsprospekt ablöst.
Das neue Prospektregime soll öffentliche Wertpapierangebote kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kleiner nicht-börsennotierter Unternehmen erleichtern. Gegenüber einem Regelvollprospekt gelten erleichterte regulatorische Anforderungen. Bei Aktienangeboten ist der Umfang des Prospekts unter anderem auf maximal 75 DIN-A4-Seiten begrenzt.
Das Osborne-Clarke-Team für das Prospektbilligungsverfahren bestand aus Dr. Robert Oppenheim und Niklas Rönker. Die aktienrechtliche Umwandlung begleiteten Dr. Alexander Thomas und Dr. Fabian von Rabenau.






