Justizministerin Petra Berg und Staatssekretär Dr. Jens Diener besuchten am Mittwoch, den 29.06.2022, aus Anlass ihres Amtseintritts die saarländische Sozialgerichtsbarkeit. Empfangen wurden sie vom Präsidenten des Landessozialgerichts Steffen Dick sowie dem Präsidenten des Sozialgerichts Dr. Raphael Klein in den Räumlichkeiten der saarländischen Sozialgerichtsbarkeit in der Egon-Reinert-Straße. Nach einem Austausch mit der Behördenleitung und den Personalvertretungen fand ein Rundgang im Gebäude statt, bei welchem sich die Justizministerin einen persönlichen Einblick von dem Arbeitsalltag verschafften sowie die Bediensteten vor Ort kennenlernen konnte.

Justizministerin Petra Berg: „Für die rechtliche Klärung von Streitigkeiten im Sozialrecht bedarf es in einem Sozialstaat wie der Bundesrepublik Deutschland unabhängige Institutionen. Die Sozialgerichtsbarkeit deckt hierbei einen weiten und facettenreichen Lebensbereich ab. Dabei haben die Verfahren für den Rechtssuchenden oftmals existentielle Bedeutung, ermöglichen ihnen sogar erst die Teilhabe am sozialen Leben, während andererseits die gerichtlichen Entscheidungen für die Versicherungsträger – über den konkreten Einzelfall hinaus – enorme finanzielle Auswirkungen haben können. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit für unseren sozialen Rechtsstaat.“

Hintergrund:

Die Sozialgerichtsbarkeit ist die jüngste Fachgerichtsbarkeit in Deutschland. 2019 feierte die Sozialgerichtsbarkeit im Saarland mit einem Festakt in der Saarbrücker Ludwigskirche ihr 60-jähriges Jubiläum. 

Im Saarland umfasst die Sozialgerichtsbarkeit das Sozialgericht sowie das Landessozialgericht. Den Gerichten stehen als Präsidenten Herrn Dr. Raphael Klein dem Sozialgericht für das Saarland und Herr Steffen Dick dem Landessozialgericht für das Saarland vor. Die oberste Instanz ist das Bundessozialgericht in Kassel.

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sowie dem sozialen Entschädigungsrecht; sie entscheiden auch in Angelegenheiten des Vertragsarztrechts sowie öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten, für die durch das Gesetz der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet wird, wie z.B. der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe.

Quelle: Ministerium der Justiz des Saarlandes, Pressemitteilung vom 29. Juni 2022

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