Ob Richter oder Staatsanwältin: kaum ein anderer Beruf ist so stark durch eine kontinuierliche Rechtsfortbildung geprägt und fortwährenden Veränderungen und Neuerungen unterworfen. Deshalb sind regelmäßige Fortbildungen gerade in der Justiz nicht wegzudenken. Die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie garantiert seit mehr als 50 Jahren, dass Richterinnen und Richter und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen deutschlandweit in qualitativ herausragenden Schulungen fortgebildet werden und damit einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaats leisten.

In Hannover kamen nun Vertreter und Vertreterinnen aus den Landesjustizverwaltungen der 16 Bundesländer, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz zusammen, um gemeinsam das Jahresprogramm für 2025 festzulegen. Als Vorsitzland der Justizministerkonferenz in 2024 ist Niedersachsen diesjähriger Gastgeber für die Programmkonferenz der Deutschen Richterakademie.

Die Niedersächsische Justizministerin und Vorsitzende der Justizministerkonferenz hat die Gäste im Niedersächsischen Justizministerium persönlich begrüßt und ihr besonderes Engagement für die deutsche Justizlandschaft hervorgehoben: „Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erbringen einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Um dies zu gewährleisten, sind gute Fortbildungen unerlässlich – und damit meine ich nicht nur die ganz hervorragenden justizfachlichen Fortbildungen, die die Richterakademie anbietet. Auch diejenigen Veranstaltungen, die es erlauben, über den Tellerrand des täglichen Dezernats hinauszuschauen – etwa internationale Tagungen, Schulungen zu historischen oder gesellschaftspolitischen Themen, verhaltensorientierte Tagungen und interdisziplinäre Tagungen – sind wichtig für den Austausch und letztlich auch für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Dafür danke ich Ihnen allen, die Sie neue Schulungen erarbeiten, aktuellen Fortbildungsbedarf ausmachen, Weiterbildungen auf höchstem Niveau konzipieren und auch noch für gute Tagungsstätten sorgen, sehr.“

Zum Hintergrund:

Die Deutsche Richterakademie dient der Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten. Sie wurde 1967 bei der 35. Justizministerkonferenz von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Diese tragen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung gemeinsam die Richterakademie. Die Tagungsstätte in Trier wurde 1973 eröffnet. Nach der Wiedervereinigung kam 1993 die Tagungsstäte in Wustrau hinzu.

In der DRA werden jährlich mehr als 170 mehrtägige Fortbildungen auf höchstem Niveau angeboten. Diese werden durch die 16 Landesjustizverwaltungen und die Bundesjustizverwaltung ausgerichtet.

Die Programmkonferenz (PK) ist das zentrale Beschlussorgan der Deutschen Richterakademie. Mitglied sind alle 16 Landesjustizverwaltungen sowie der Bund. Die PK trifft Grundsatzentscheidungen der DRA, organisatorische Entscheidungen und legt das Jahresprogramm für das Folgejahr fest. Der Vorsitz wechselt jährlich entsprechend dem JuMiKo-Vorsitz.

(c) MJ Niedersachsen, 23.05.2024

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