Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 15. Februar 2024 verworfen, mit dem sie jeweils wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen von 180 Tagessätzen verurteilt worden sind.
„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen noch in Berufung gehen.
Der Angeklagte Hazem A.-B. betätigte sich zwischen 2014 und 2017 im Irak als Kämpfer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Er war verschiedenen Kampfeinheiten zugewiesen und wurde hierfür von der Organisation bezahlt. Im Juni 2014 und Frühjahr 2017 beteiligte sich der Angeschuldigte an Kämpfen um die Stadt Mossul. Darüber hinaus gehörte er zeitweise einer Spezialeinheit an, die mit Sprengstoffgürteln ausgestattet für den Kampf an vorderster Front vorgesehen war.
Der Kriminalpolizei Nürnberg gelang nach monatelangen gemeinsamen Ermittlungen mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern ein empfindlicher Schlag gegen die organisierte Online-Kriminalität. Gegen fünf Tatverdächtige ergingen Haftbefehle. Sie stehen im Verdacht, u.a. im Bereich des Online-Versandhandels zahlreiche Geschädigte betrogen und hierdurch einen immensen Vermögensschaden verursacht zu haben.
Die bisherige Amtsgerichtsdirektorin Christine Wehrer wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2025 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht in Nürnberg ernannt. Sie scheidet damit zum Ende des Monats Januar aus dem Direktorenamt aus. Das Besetzungsverfahren für ihre Nachfolge am Amtsgericht Schwabach läuft noch.
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat heute entschieden, dass auch von der Strafjustiz beschlossene Geldauflagen insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden können. Das Land ist dabei auch für Zahlungen, die nicht der Landeskasse, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen, richtiger Anfechtungsgegner.
Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken. Diese Klauseln in den Abonnement-Bedingungen waren rechtswidrig. Das hat das Berliner Kammergericht (KG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sony Interactive Entertainment Europe entschieden, das die Abonnements in Europa vertreibt.
Mit Beschluss vom gestrigen Tag (Az.: 1 B 61/24) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der Stadt Papenburg vom 26. Juni 2024, nach der die Antragstellerin ihre in dem „Automatenshop“ befindlichen Verkaufsautomaten an Sonn- und Feiertagen höchstens drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten betreiben darf.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.
Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, dem Schwurgericht, beginnt am Dienstag, 21. Januar 2025 um 9:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen.
Der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat heute nach einer mündlichen Verhandlung den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Sankt Peter-Ording abgelehnt (Az.: 1 KN 1/21).