Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Beschwerdeführerin begehrte erfolglos die steuerliche Berücksichtigung eines Aufwandes aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage. In seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde habe der Bundesfinanzhof die Darlegungsanforderungen für die Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde überspannt.
Das Landgericht Stuttgart wollte das Verfahren gegen den Querdenken Initiator Michael Ballweg wegen geringer Schuld einstellen. Da die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung verweigerte geht das Verfahren jedoch wie geplant weiter. Nach Auffassung des Gerichts seien die Betrugs- und Steuerhinterziehungstaten nach bisherigem Stand der Beweisaufnahme nicht nachweisbar.
Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden. Das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden enthält keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen.
Das Sozialgericht Hannover hat den Eilantrag einer ausländischen Staatsangehörigen auf Übernahme von Kosten ihrer Brustkrebstherapie in Deutschland in Höhe von etwa 80.000 € abgelehnt. Das Sozialgericht begründete im Eilverfahren seine Entscheidung im Wesentlichen damit, die Antragstellerin verfüge weder über ein Aufenthaltsrecht noch liege ein Härtefall vor, der eine Kostenübernahme durch die Sozialbehörde rechtfertigen könnte.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Krankenhaus in Mülheim/Ruhr auch weiterhin die Fachabteilung Allgemeine Neurologie nicht zuzuweisen, ist rechtmäßig. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen, Prof. Peter Sperlich, hat heute den Jahresbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Eingangsbelastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hierbei weiter gestiegen, wohingegen die Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen deutlich reduziert werden konnten.
Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied nun mit heute veröffentlichter Entscheidung das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Mit Beschluss vom 14. März 2025 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass der Antragstellerin kein Anspruch auf Erbringung von medizinischen Leistungen im Bereich „Thoraxchirurgie“ zusteht. Bei der Antragstellerin handelt es sich um ein in Bielefeld ansässiges Klinikum. Ihr Leistungsspektrum erfasste in der Vergangenheit auch Eingriffe im Bereich „Thoraxchirurgie“, darunter fallen z.B. die Entfernung von Lungenlappen oder Lungenflügeln.
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am Freitag, den 14. März 2025, in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat am 14.02.2024, Az. 4 KLs 32/22, einen nunmehr 47-jährigen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Oldenburg wegen Betruges in 5 Fällen, davon in einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Am vergangenen Mittwochnachmittag konnte ein 23-jähriger Algerier festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt werden nachdem er Haschisch verkauft hatte. Im Beschleunigten Verfahren wurde er wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln vom Amtsgericht Schweinfurt verurteilt.
Der Krefelder Oberbürgermeister darf als Sitzungsleiter in Ratssitzungen die Redebeiträge von Ratsmitgliedern nicht politisch bewerten. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts durch Urteil vom 14.03.2025 entschieden und damit der Klage eines Ratsmitglieds der AfD-Fraktion im Stadtrat stattgegeben.