Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Landgericht Ulm hat einen neuen Präsidenten: Am 18. März 2025 überreichte der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher die Ernennungsurkunde im Rahmen einer Feierstunde an Matthias Grundke.
Auch wenn die Corona-Pandemie trotz fortdauerndem Infektionsgeschehen glücklicherweise im Wesentlichen der Vergangenheit angehört, dauern ihre gesundheitlichen Auswirkungen für viele Menschen – insbesondere in Form des sogenannten Post-Covid-Syndroms – an und stellen auch die Sozialleistungsträger und die Sozialgerichtsbarkeit vor Herausforderungen. Dies wurde in der Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 18. März 2025 deutlich.
Justizstaatssekretärin Tanja Eichner: „Es ist mir eine große Freude, dass wir rund zwei Jahre nach dem Start dieses innovativen Modells bereits mehr als 100 Brückenassessorinnen und Brückenassessoren einstellen konnten“
Muss ein Hundeführer immer dafür einstehen, dass die dem Tier immanente Unberechenbarkeit und Gefahr keinem anderen Schaden zufügt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf durch Bescheid vom 16. Dezember 2024 über den Versorgungsauftrag des Universitätsklinikums Essen (UKE) für Herztransplantationen ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Danach hätte das UKE ab dem 1. April 2025 unter anderem keine eigenständigen Herztransplantationen mehr durchführen und abrechnen dürfen, sondern nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen und diese nur in Kooperation mit einem der beiden ausgewählten Herztransplantationszentren in Nordrhein-Westfalen.
Die nunmehr 23-Jährige Frau soll sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde bei zwei Kliniken in Debstedt und Meppen beworben haben. In Meppen soll sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Unfallchirurgie zumindest an 7 Patienten eigenverantwortlich tätig geworden sein. Deswegen wurde sie vom Landgericht Osnabrück wegen Betruges in Tateinheit mit unbefugtem Führen der Berufungsbezeichnung Arzt in zwei Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen schuldig gesprochen und ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 13. März 2025 die aufschiebende Wirkung einer Klage der Betreiberin eines „Automatenshops“ gegen die Beschränkung der Öffnung an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden durch die Stadt Papenburg wiederhergestellt (Az.: 7 ME 7/25).
Das Finanzgericht Münster legt seine Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2024 vor: Im Jahr 2024 sind insgesamt 2.518 Verfahren (Klagen, Anträge im einstweiligen Rechtsschutz, sonstige Verfahren) eingegangen. Im gleichen Zeitraum wurden 2.918 Verfahren einer Erledigung zugeführt.
Der Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den Linden darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Der Bussonderfahrstreifen gewährleiste ein verlässliches und pünktliches Angebot des ÖPNV, was diesen attraktiver mache und Verkehrsteilnehmer dazu motiviere, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Dadurch würden der Verkehr und die mit ihm einhergehenden CO-2 Emissionen insgesamt reduziert, was zum Klimaschutz beitrage
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 17. März 2025 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt, mit der es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die für den 18. März 2025 geplante Abschiebung des Antragstellers in den Irak vorläufig auszusetzen.
Die Hochspannungsleitung zwischen Oberoderwitz und Lawalde/Lauba darf gebaut werden. Der 7. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 5. März 2025 mit heute bekannt gegebenem Urteil eine Klage betroffener Grundstückseigentümer abgewiesen.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19a Abs. 1 GWB) und dem betroffenen Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen (§ 19a Abs. 2 GWB).