OVG NRW bestätigt Verbot des Imam Mahdi Zentrums in Münster

Münster, 10. Juni 2026 (JPD) Das Verbot des Fatime Versammlung e. V., auch bekannt als Imam Mahdi Zentrum in Münster, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit einem nun bekannt gegebenen Urteil vom 13. Mai 2026 entschieden und die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022 abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Maßgeblich sei gewesen, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Verbots die mit einem Betätigungsverbot belegte Organisation Hisbollah ideologisch und finanziell unterstützt habe. Dazu hätten unter anderem über Jahre geleistete finanzielle Zuwendungen an den verbotenen Verein Waisenkinderprojekt Libanon e. V. gehört, der der Hisbollah zugerechnet werde.

Gericht sieht ideologische und finanzielle Unterstützung der Hisbollah

Der 5. Senat stellte zudem fest, dass seit den 1990er Jahren persönliche Verbindungen zwischen dem Verein, der Hisbollah und dem iranischen Regime bestanden hätten. Nach den Feststellungen des Gerichts identifizierten sich der Vereinsvorsitzende und der Imam der Moschee mit führenden Akteuren der Hisbollah, verherrlichten diese und warben für deren finanzielle Unterstützung.

In den Vereinsräumen seien außerdem Veranstaltungen zum Gedenken an Angehörige der Hisbollah sowie Feiern abgehalten worden, bei denen die Organisation gewürdigt, ihre militärischen Aktivitäten glorifiziert und zur Unterstützung ihres Kampfes aufgerufen worden sei. Bei einer Durchsuchung sei zudem Symbolik der Hisbollah gefunden worden.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung kann der Verein Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Aktenzeichen lautet 5 D 89/22.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner