Das Oberverwaltungsgericht wird am kommenden Montag, 13.05.2024, um 9:00 Uhr im Sitzungssaal I Entscheidungen in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), verkünden. Die mündliche Verhandlung ist in den Verfahren heute geschlossen worden, nachdem die Beteiligten Gelegenheit hatten, ihre jeweiligen Sachanträge abschließend zu begründen.

In den drei Berufungsverfahren geht es – mit verschiedenen Unterlassungs- sowie vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträgen – um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Berufungen der AfD und der JA.

Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

(c) OVG NRW, 07.05.2024

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