
Lüneburg, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des AfD-Landesverbandes gegen seine Hochstufung durch den Landesverfassungsschutz zurückgewiesen. Damit bleibt die AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung eingestuft. Das Gericht bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2026.
Nach Auffassung des OVG verfolgt der Landesverband Bestrebungen gegen den Schutz der Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die AfD hatte verlangt, dass der Verfassungsschutz die Hochstufung und deren öffentliche Bekanntgabe unterlässt.
Mit der Entscheidung ist das Eilverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen bleiben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren grundsätzlich möglich.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßte den Beschluss. Sie bezeichnete den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch und verwies auf die vom Verfassungsschutz vorgelegten Erkenntnisse. Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig.


