Am gestrigen Dienstag (14. November 2023) ist es dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem gut zweistündigen Verhandlungstermin in Freiburg gelungen, einen Vergleich zwischen dem Bassisten und dem Sänger einer überregional bekannten Volksmusikgruppe zu vermitteln.

Das Management der Band, die seit dem Tod eines ihrer Gründungsmitglieder im April 2020 nicht mehr aufgetreten ist, war seit mehr als zwei Jahrzehnten eine zusätzliche Aufgabe des Bassisten, der für diese Tätigkeit bis zum Jahr 2015 auch eine regelmäßige monatliche Vergütung erhalten hatte.

In den letzten Jahren war es jedoch zwischen dem Bassisten und dem Sänger – als den letzten verbliebenen Gründungsmitgliedern der Band – wegen der Managementvergütung der Jahre 2015 bis 2020 zu erheblichen Unstimmigkeiten gekommen. Schließlich verklagte der Bassist den Sänger im Sommer 2020 auf rückständige Zahlungen. Die Klage wurde vom Landgericht Freiburg im November 2022 abgewiesen.

In dem nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe durchgeführten Berufungsverfahren wurde die Sach- und Rechtslage mit den beiden anwesenden Musikern und ihren Rechtsanwälten noch einmal ausführlich erörtert.

In dem Bemühen, die Streitigkeiten in Zukunft hinter sich lassen zu können und sämtliche geschäftlichen Verbindungen untereinander aufzulösen, schlossen die Parteien auf Vorschlag des Senats schließlich einen Vergleich, bei dem sich der Sänger dazu verpflichtete, einen Teil der vom Bassisten beanspruchten Managementvergütung zu zahlen; im Gegenzug wurde er umfassend von potentiellen Forderungen gegen die Volksmusikgruppe freigestellt.

Der Rechtsstreit (14 U 3/23) ist damit beendet.

(c) OLG Karlsruhe, 15.11.2023

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