Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat heute den 56-jährigen Ali Ö. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung in der ausländischen terroristischen Vereinigung „PKK“ zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und die Einziehung von Tatmitteln (u.a. Mobiltelefone und Datenträger) angeordnet.

Der Senat stellte im Rahmen der Urteilsbegründung am 42. Verhandlungstag fest, dass der Angeklagte seit Mitte Juli 2019 bis zu seiner Festnahme als hauptamtlicher Kader der „PKK“ tätig gewesen sei. In dieser Funktion habe er typische Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ wahrgenommen und zunächst das „PKK“-Gebiet „Sachsen“ und später die Gebiete „Gießen“ und „Kassel/Erfurt“ betreut. Er habe den nachgeordneten Aktivisten gegenüber Anweisungen gegeben und deren Ausführung kontrolliert. Zudem habe er Propagandaveranstaltungen und Versammlungen organisiert. Schließlich sei er in die Gewinnung von Finanzmitteln für die Organisation eingebunden gewesen.

Die Strafzumessung beruhe maßgeblich auf den vorhandenen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, dem Gepräge der Betätigungshandlungen in den drei Gebieten und der Länge des Tatzeitraums von zwei Jahren und 10 Monaten.

Der Angeklagte wurde am 24.5.2022 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, seine Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.3.2024, Az. 8-2 Js 37/20 – 2/22

(c) OLG Frankfurt am Main, 22.03.2024

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