
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gestern (21. Mai 2025) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Winfried van der Grinten den 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hazem A.-B. wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und Haftfortdauer angeordnet.
Der Angeklagte war nach den Feststellungen des Senats zwischen Juni 2014 und Mai 2017 für den IS im Irak als Mitglied tätig. Während dieser Zeit war er verschiedenen Kampfeinheiten der Vereinigung als Kämpfer zugewiesen und wurde für seine Einsätze von der Organisation vergütet. Er wurde im Bereich seiner Heimatstadt Mossul eingesetzt. Zeitweise war er in einer Spezialeinheit tätig, die mit Sprengstoffgürteln ausgestattet für den Kampf an vorderster Front vorgesehen war.
Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat zu Gunsten des Angeklagten unter anderem den Zeitablauf seit dem Tatgeschehen, in dem der Angeklagte sich straffrei geführt hat, sowie die erlittene Untersuchungshaft berücksichtigt. Zu seinen Lasten fielen die Dauer seiner Mitgliedschaft im IS von rund drei Jahren, sein Einsatz unter anderem als sog. Inghimasi und die aufgrund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens besondere Gefährlichkeit der Vereinigung ins Gewicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Wenn es zugestellt und anonymisiert ist, wird es in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de eingestellt werden.
Aktenzeichen: III-5 St 1/25
OLG Düsseldorf, 22.05.2025