Am dritten Verhandlungstag hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle heute den 38-jährigen Kamal Christoph S. aus dem Raum Hildesheim wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, wovon ein Monat als vollstreckt gilt. Der Senat hat die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt (Az.: 5 StS 2/22).

Der Angeklagte hat nach den Feststellungen des Senats um die Jahreswende 2015/2016 veranlasst, dass seinem in Syrien als IS-Kämpfer tätigen Freund Dominic W. 300 € ausgezahlt werden. W. befand sich in finanziellen Schwierigkeiten und brauchte das Geld für seinen Lebensunterhalt sowie für Medikamente. Diese Transaktion sollte im Rahmen des sogenannten „Hawala“-Systems erfolgen. Der Angeklagte übergab hierfür dem gesondert verfolgten Rabih O. in Deutschland 400 €. Der Angeklagte wusste, dass er mit dieser Zahlung nicht nur seinen Freund, sondern zugleich auch den IS unterstützte, weil sein Freund mit diesem Geld seine Gesundheit sowie Kampfkraft aufrechterhalten und weiter dem IS zur Verfügung stellen konnte.

Dem Urteil lag eine Verständigung zu Grunde. Der Angeklagte hat sich über eine Verteidigererklärung geständig zur Sache eingelassen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(c) OLG Celle, 1610.2023

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