
Düsseldorf, 19. Juni 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 50-jährigen deutsch-polnischen Staatsangehörigen wegen Terrorismusfinanzierung und weiterer Staatsschutzdelikte im Zusammenhang mit dem Betrieb der Darknet-Plattform „Assassination Politics“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Staatsschutzsenat ordnete zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft an und erkannte dem Angeklagten für drei Jahre die Fähigkeit ab, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (Urteil vom 19. Juni 2026, Az. III-6 St 2/26).
Nach den Feststellungen des 6. Strafsenats unter Vorsitz von Richter am Oberlandesgericht Jan van Lessen betrieb der Angeklagte zwischen Mai und November 2025 die Plattform im Darknet. Dort propagierte er Anschläge gegen Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens. Zu diesem Zweck veröffentlichte er sogenannte „Strafakten“, die persönliche Daten der Betroffenen, angebliche Tatvorwürfe sowie von ihm ausgesprochene „Todesurteile“ enthielten. Zugleich warb er um Spenden zur Finanzierung möglicher Anschläge.
Darüber hinaus stellte der Angeklagte Anleitungen zur Herstellung von Molotowcocktails sowie unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen bereit. Ferner veröffentlichte er Listen mit Mitgliedern und Unterstützern politischer Parteien. Das Gericht sprach ihn deshalb der Anleitung zur verbotenen Herstellung von Brand- und Sprengvorrichtungen, der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten schuldig.
Strafmildernd berücksichtigte der Senat insbesondere das Geständnis des Angeklagten hinsichtlich der Einrichtung und des Betriebs der Plattform. Zudem sei bis zu seiner Festnahme und der Abschaltung der Webseite durch das Bundeskriminalamt kein Spendenbetrag für die Durchführung von Anschlägen ausgezahlt worden.
Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem eine Vorstrafe sowie den Umstand, dass er Dritte zu Mordanschlägen habe motivieren wollen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Bundesanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.



