
Düsseldorf, 1. Juni 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Messeranschlags vor einer Bar in Bielefeld am 18. Mai 2025 zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach den Angeklagten des versuchten Mordes in vier Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, sowie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) schuldig. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Mit dem Urteil folgte der Senat den Anträgen des Generalbundesanwalts sowie der Nebenkläger. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens zwölf Jahren beantragt. Im Adhäsionsverfahren sprach das Gericht den vier Geschädigten jeweils Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro zu.
Anschlag aus jihadistischer Motivation
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte zwischen 2015 und 2016 in Syrien Mitglied des sogenannten Islamischer Staat und als Kämpfer für die Organisation tätig. Auch nach seiner späteren Flucht über die Türkei hielt er an deren ideologischen Grundüberzeugungen fest. Nachdem er 2023 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war, konsumierte er laut Urteil erneut Inhalte, die die Ideologie des IS verherrlichten und zu Gewalt gegen vermeintliche „Ungläubige“ aufriefen.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Anschlag in Bielefeld aus radikal-islamistischer Motivation und im Interesse des IS plante. Er habe beabsichtigt, sich erneut der Terrororganisation anzuschließen, und vor der Tat ein Bekennervideo an einen IS-Kontakt übermittelt, um seine Aufnahme als Mitglied zu erreichen.
Vier Menschen schwer verletzt
In den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025 griff der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts vor einer Bar in Bielefeld mehrere Gäste mit einem Messer an. Drei Menschen verletzte er durch Stiche in den Oberkörper- und Rückenbereich schwer. Ein weiterer Gast, der sich ihm entgegenstellte und mit ihm kämpfte, wurde ebenfalls schwer verletzt.
Das Gericht wertete die Taten als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Nur durch eine schnelle medizinische Versorgung hätten die Opfer überlebt. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat insbesondere die Zahl der Geschädigten, die Verwirklichung mehrerer Mordmerkmale sowie die gravierenden Folgen der Tat für die Opfer.
Wegen der fortbestehenden Gefährlichkeit des Angeklagten und der Gefahr weiterer vergleichbarer Gewalttaten ordnete das Gericht zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.



