
Düsseldorf, 22. Mai 2026 (JPD) Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat eine 32-jährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die Angeklagte der Organisation „Islamischer Staat“ angeschlossen und diese über mehrere Jahre hinweg unterstützt.
Nach den Feststellungen des Senats radikalisierte sich die Frau in Deutschland und reiste im Januar 2015 gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Syrien. Dort schloss sie sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ an und unterstützte die Vereinigung bis 2018 durch verschiedene Tätigkeiten im privaten und ideologischen Umfeld. Nach dem Tod ihres Ehemannes heiratete sie weitere Mitglieder der Organisation und ermöglichte durch Haushaltsführung deren Mitwirkung an den Strukturen des IS.
Nach dem militärischen Niedergang der Vereinigung wurde die Angeklagte 2019 von kurdischen Kräften festgenommen und später inhaftiert. Im Jahr 2021 floh sie aus einem Lager in die Türkei und kehrte Ende 2022 nach Deutschland zurück. Das Gericht wertete die mehrjährige Unterstützung einer terroristischen Vereinigung als straferschwerend, berücksichtigte jedoch unter anderem ihre fehlende Vorstrafe sowie persönliche Belastungen bei der Strafzumessung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch die Bundesanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.




