
München, 22. Mai 2026 (JPD) Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat drei Angeklagte im Zusammenhang mit der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ wegen Beteiligungs- und Unterstützungsdelikten im Bereich einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Nach Angaben des Gerichts wurde ein Angeklagter wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, die beiden anderen wegen Unterstützung einer solchen Vereinigung. Zusätzlich wurden alle drei wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens beziehungsweise Beihilfe hierzu verurteilt. Die verhängten Freiheitsstrafen liegen zwischen einem Jahr und vier Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten und wurden teilweise zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich die Gruppierung im Umfeld des sogenannten Reichsbürgermilieus entwickelt und im Januar 2022 zusammengeschlossen. Ziel sei gewesen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und eine neue staatliche Ordnung auf Grundlage der Reichsverfassung von 1871 zu errichten. Hierzu seien konkrete Umsturzpläne entwickelt worden, darunter die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers sowie die Vorbereitung eines bundesweiten Stromausfalls zur Herbeiführung chaotischer Zustände.
Terroristische Vereinigung mit konkreten Umsturzplänen
Das Gericht stellte fest, dass die Gruppierung eine arbeitsteilige Struktur mit politischem und militärischem Arm aufgebaut habe. Zudem sei die Beschaffung von Waffen und Munition vorbereitet worden, wobei der angebliche Waffenhändler als verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz tätig gewesen sei. Bei einer fingierten Waffenübergabe seien die führenden Mitglieder festgenommen worden.
Nach den Urteilsgründen hatte einer der Angeklagten Konzepte für die Gruppierung erstellt und sich aktiv an der ideologischen Ausarbeitung beteiligt. Ein weiterer Angeklagter habe als Administrator in Chatgruppen fungiert und unter anderem Kontaktaufnahmen, auch an den russischen Präsidenten, vorbereitet. Die beiden Angeklagten sollten im Falle eines Umsturzes Ministerämter übernehmen, ebenso wie der dritte Angeklagte.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf ein umfassendes Geständnis aller Angeklagten im Rahmen einer Verständigung. Diese seien durch weitere Beweismittel, insbesondere durch Aussagen von Ermittlungsbeamten, bestätigt worden. Die Strafkammer bewertete die Pläne als realitätsfern, sah jedoch in der Vorbereitung konkreter Gewaltakte die Schwelle zur Strafbarkeit deutlich überschritten.
Die verhängten Freiheitsstrafen wurden hinsichtlich zweier Angeklagter zur Bewährung ausgesetzt, da diese sich von der Gruppierung distanziert und bereits Untersuchungshaft verbüßt hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.




