Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Markus Koppenleitner hat heute insgesamt vier Angeklagte wegen bis zu drei Fällen des schweren Raubes sowie einem Fall des schweren Bandendiebstahls, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung zu langjährigen Haftstrafen zwischen 6 Jahren 8 Monaten bis zu 7 Jahren 4 Monaten verurteilt. 

Die Angeklagten hatten nach den Feststellungen des Gerichts in München und Düsseldorf insgesamt sechs Geschädigteüberfallen und ihnen äußerst wertvolle Armbanduhren nach erheblicher Gewalteinwirkung von den Handgelenken gerissen. Die Geschädigten wurden dabei teilweise erheblich verletzt. Ein Geschädigter erlitt aufgrund eines Würgegriffs eines der Angeklagten eine Verletzung des Kehlkopfes. In einem Fall gelang es den Angeklagten dem Geschädigten die Uhr ohne Gewaltanwendung vom Handgelenk zu stehlen.

Das Gericht hielt fest, dass die Angeklagten hochprofessionell vorgegangen seien. Die Angeklagten seien allein zur Begehung der Straftaten aus Italien in die Bundesrepublik eingereist. Die Geschädigten seien vorher planmäßig und umfassend ausgekundschaftet worden,  um so an möglichst wertvolle Uhren zu gelangen, die sie ihnen sodann mit Gewalt vom Handgelenk rissen. Der Vorsitzende sprach insoweit von einer „Uhrenräuberausbildung“, die alle Angeklagten durchlaufen hätten. Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagten ihre Vorgehensweise über Monate eintrainiert hätten und hob auch die arbeitsteilige Vorgehensweise hervor. Hierzu gehörte auch die anschließende Flucht auf Motorrollern und Autos. Die von den Angeklagten ausgekundschafteten Uhren waren durchgängig sehr wertvoll, ein einem Fall, der nicht vollendet werden konnte, weil der Geschädigte seine Uhr in einen Gully werfen konnte, lag der Wert bei 160.000 €. 

Der Tatnachweis konnte durch Telefondaten, Aufzeichnungen von Videoüberwachungskameras sowie anhand des Modus Operandi geführt werden. Bei der letzten Tat in München wurden die Angeklagten auf frischer Tat ertappt. Drei  Angeklagte hatten die ihnen vorgeworfenen Taten zudem vollumfänglich eingeräumt, der vierte Angeklagte zeigte sich im Wesentlichen geständig. Der Vorsitzende hielt aber fest, dass eine Verurteilung auch ohne das Geständnis erfolgt wäre. 

Bei der Strafzumessung wurde neben der äußerst hohen kriminellen Energie der Angeklagten vor allen die Folgen der Tat für die Geschädigten nicht nur in physischer, sondern auch in psychischer Hinsicht berücksichtigt. Einige der Geschädigten hätten nun Angst, vor die Tür zu gehen.

Der Vorsitzende kritisierte Ausführungen der Verteidigung, die den Opfern vorgeworfen hatte, sich mit teuren Uhren an den Handgelenken in der Öffentlichkeit zu bewegen. Wörtlich sagte der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner dazu: „Wo sind wir denn hier?“ Es sei das gute Recht eines jeden Bürgers, eine ggfs. auch teure Uhr am Handgelenk zu tragen.

Das Gericht hat zuletzt die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

LG München I, 22.05.2025

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