In dem Verfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der GRÜNEN-Fraktion im Bezirk Hamburg-Mitte hat das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 16. Februar 2023 (634 KLs 18/22) das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen.

Die Kammer erachtet den 55-jährigen Angeklagten der gewerbsmäßigen Untreue, teilweise in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung, in insgesamt 121 Fällen für hinreichend verdächtig. Die Summe der mutmaßlich veruntreuten Fraktionsgelder beträgt insgesamt knapp 33.000 €. Die Differenz gegenüber der von der Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung vom 12. Oktober 2022 benannten Summe (knapp 34.500 €) geht auf die Anschaffung eines Notebooks zurück, die Gegenstand der Anklage war und nachträglich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ausgenommen worden ist.

Quelle: Landgericht Hamburg, Pressemitteilung vom 22. Februar 2023

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