Lkw-Kartell: Gericht schätzt kartellbedingte Preisaufschläge für MAN und Daimler

München, 21. Oktober 2026 (JPD) – Das Landgericht München I hat in zwei Schadensersatzverfahren zum sogenannten Lkw-Kartell kartellbedingte Preisaufschläge von bis zu fünf Prozent festgestellt. Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer entschied über Klagen zweier Unternehmen aus der Baubranche, die zwischen 1997 und 2009 Lastkraftwagen unter anderem von MAN und Daimler erworben hatten.

Für schwere Lkw von MAN schätzte das Gericht den kartellbedingten Preisschaden auf fünf Prozent des Nettopreises, für mittelschwere Fahrzeuge auf ein Prozent. Bei Daimler nahm die Kammer Preisaufschläge von 3,7 Prozent für schwere und 4,2 Prozent für mittelschwere Lkw an. Für ein 1997 erworbenes Fahrzeug verneinte sie einen Schadensersatzanspruch.

Grundlage der Schadensschätzung waren insbesondere regressionsanalytische Gutachten zweier gerichtlich bestellter Wettbewerbsökonomen. Die EU-Kommission hatte gegen mehrere Lkw-Hersteller wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen zwischen 1997 und 2011 Bußgelder verhängt.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

LG München I, Urteile vom 21. Oktober 2026 – 37 O 6594/17 und 37 O 2959/18

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