Falsche Polizeibeamte: Landgericht München verhängt neuneinhalb Jahre Haft

München, 2. September 2026 (JPD). Das Landgericht München I hat einen 42-Jährigen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen sowie versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hinzu kamen jeweils Fälle der Amtsanmaßung.

Nach den Feststellungen der 9. Großen Strafkammer tätigte der Angeklagte aus der Türkei und dem Libanon insgesamt 20 Anrufe nach der Betrugsmasche „falscher Polizeibeamter“. Dabei wurden insbesondere ältere Menschen durch erfundene Geschichten dazu gebracht, Bargeld und Schmuck an vermeintliche Polizeibeamte zu übergeben.

Der Angeklagte arbeitete in verschiedenen Funktionen in eigens eingerichteten Callcentern. Seine Rolle sei für die Tätergruppierung deutlich gewichtiger gewesen als die der sogenannten Abholer, die Geld und Wertgegenstände bei den Opfern entgegennahmen. Der Mann legte im Verfahren ein umfassendes Geständnis ab.

Gericht will deutliches Signal setzen

Bei der Strafzumessung stellte die Kammer insbesondere auf generalpräventive Erwägungen ab. Wegen der gezielten Taten zulasten älterer Menschen müsse ein deutliches Signal gesetzt werden. Die Betrugsfälle verursachten bei den Geschädigten neben finanziellen Schäden häufig auch erhebliche persönliche Folgen und beeinträchtigten zudem das Vertrauen in die Polizei.

Strafschärfend berücksichtigte das Gericht auch zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten. Für ihn sprach insbesondere sein umfassendes Geständnis.

Mehr als zwei Jahre Straf- und Auslieferungshaft im Libanon rechnete das Gericht wegen der dortigen Haftbedingungen im Verhältnis 1 zu 2,5 an. Zudem ordnete es die Einziehung von 3.100 Euro sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet. Die Staatsanwaltschaft München I, die eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und fünf Monaten beantragt hatte, kann noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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