Bis zu sechs Jahre Haft für Mitglieder eines kriminellen Transportnetzwerks

München, 21.09.2026 (JPD) – Das Landgericht München I hat vier Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung sowie wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die verhängten Strafen reichen von drei Jahren bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die 6. Wirtschaftsstrafkammer verhängte gegen Otar K. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten, gegen Guram O. vier Jahre und drei Monate, gegen Lela Z. drei Jahre und sechs Monate sowie gegen Mamuka R. drei Jahre. K. und O. wurden zudem wegen versuchter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei verurteilt. K. sprach das Gericht außerdem der Umsatz- und Lohnsteuerhinterziehung in 33 Fällen schuldig.

Nach den Feststellungen des Gerichts betrieb K. seit 2021 ein Transportunternehmen, das vor allem Pakete aus Süddeutschland nach Georgien beförderte. Spätestens ab September 2022 nutzten die Angeklagten die dafür geschaffene Infrastruktur, um unter anderem gestohlene Drogerieartikel und hochwertige Fahrräder nach Georgien zu transportieren.

K. leitete das Unternehmen und war unter anderem für Personalentscheidungen zuständig. Sein Sohn O. übernahm zunehmend Führungsaufgaben. Beide stellten nach den Feststellungen des Gerichts unter anderem den Kontakt zwischen Kunden und Kurierfahrern her, planten Routen, beschafften Fahrzeuge und organisierten die Transportabläufe.

Z. verwahrte und verwaltete nach Überzeugung der Kammer die erwirtschafteten Gelder. R. war für Kurierfahrer im Raum Berlin verantwortlich.

Das Gericht wertete das nach außen legal auftretende Unternehmen als hochgradig organisierte und strukturierte kriminelle Vereinigung. Das Transportunternehmen sei das „logistische Rückgrat“ für die Hehlerei- und Schleusungstaten gewesen. Die eingesetzten georgischen Kurierfahrer verfügten nach den Feststellungen des Gerichts über keine Arbeitserlaubnis in Deutschland.

K. hatte das Unternehmen zudem unter Angabe deutlich zu niedriger Umsätze als Kleinunternehmen in Bremen angemeldet. Tatsächlich sei das Unternehmen dort nicht tätig gewesen. Die Kunden hätten ausschließlich bar bezahlt, um die tatsächlichen Umsätze zu verschleiern. Durch nicht gezahlte Umsatz- und Lohnsteuer entstand nach den Feststellungen des Gerichts ein Schaden von rund 1,04 Millionen Euro. In entsprechender Höhe ordnete die Kammer gegen K. die Einziehung von Taterträgen an.

Grundlage der Verurteilung waren nach Angaben des Gerichts unter anderem Zeugenaussagen, Erkenntnisse aus Telefon- und Innenraumüberwachungen sowie ausgewertete Chatverläufe. K. hatte die Steuerhinterziehung eingeräumt.

Strafmildernd berücksichtigte die Kammer unter anderem, dass keiner der Angeklagten vorbestraft war, die fast zweijährige Untersuchungshaft sowie die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen Sprachbarrieren und familiärer Trennung. Strafschärfend wirkten sich nach Angaben des Gerichts die hohe kriminelle Energie und der rund zweijährige Tatzeitraum aus.

Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft München I verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner