Rainer Huber wurde im Jahr 1958 in Amberg geboren. Nach erfolgreicher Absolvierung von Jurastudium und Rechtsreferendariat trat er zum 1. Februar 1987 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein.

Im Anschluss an seine Ernennung zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein im Jahr 1989 war Herr Huber unter anderem als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Weiden i. d. Oberpfalz und als Referent im Bundesministerium der Justiz tätig. Er wurde 1993 in den Justizdienst des Freistaates Sachsen versetzt und zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau ernannt. Darauffolgend leitete Herr Huber von 1995 bis 2002 als Ministerialrat das Referat für materielles Strafrecht im Sächsischen Staatsministerium der Justiz. 2002 folgte die Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal, danach war Herr Huber zwischen 2008 und 2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau tätig. Von 2010 an nahm er als Präsident des Amtsgerichts Chemnitz die Aufgaben des Gerichtsvorstands wahr, bis er im Jahr 2012 zum Präsident des Landgerichts Zwickau ernannt wurde. Das Landgericht Chemnitz hat Herr Huber wiederum seit dem 1. Januar 2017 als Präsident geleitet.

(c) SMJ Sachsen, 31.07.2023

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