Der 1. Strafsenat des Kammergerichts hat heute den 25-jährigen Angeklagten wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, schuldig gesprochen und ihn verwarnt. Außerdem hat er dem Angeklagten aufgegeben, einen Betrag von 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Berliner Verein zu zahlen.
Der Angeklagte sei im jugendlichen Alter in die Berliner salafistische Szene hineingerutscht und habe in den Jahren 2016/2017 bei zwei Gelegenheiten insgesamt sechs gleichaltrige Männer zum Berliner Flughafen gefahren. Diese Männer hätten sich in Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anschließen und für diesen kämpfen wollen, was der Angeklagte auch gewusst habe. Nur die Männer der ersten Fahrt seien auch tatsächlich in Syrien angekommen, die weiteren Männer hingegen in der Türkei inhaftiert und verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren umfassend eingeräumt. Er habe sich schon vor Jahren aus seinem früheren Umfeld gelöst, so der Senat. Da der Angeklagte zu den Tatzeiten jugendlich beziehungsweise gerade erst volljährig gewesen sei, hat der Senat seiner Verurteilung Jugendstrafrecht zugrunde gelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte eine Verwarnung und die Verhängung einer Zahlungsauflage beantragt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Aktenzeichen: 1 St 2/23
(c) Kammergericht, 23.01.2024