
Wiesbaden, 2. November 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Bundeskriminalamt (BKA) verpflichtet, einem Beamten eine erweiterte Aussagegenehmigung im Strafverfahren gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ zu erteilen. Der Zeuge muss damit Angaben zu einer Schlagwortliste machen dürfen, die er bei der Auswertung umfangreicher Chatnachrichten verwendet hatte.
Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ein BKA-Beamter hatte rund 500.000 Chatnachrichten anhand einer selbst erstellten Liste mit etwa 40 Suchbegriffen ausgewertet. Die Offenlegung der Begriffe verweigerte das BKA unter Hinweis auf den Schutz interner Ermittlungsmethoden.
Nach Auffassung der 3. Kammer überwiegt im konkreten Fall das Interesse des Angeklagten an einer effektiven Verteidigung. Eine ernstliche Gefährdung öffentlicher Aufgaben durch die Offenlegung sei nicht zu erwarten. Mögliche Beeinträchtigungen der Ermittlungsarbeit seien im Interesse eines fairen Verfahrens hinzunehmen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.
Aktenzeichen: VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Oktober 2026 – 3 L 2619/26.WI




