
Wiesbaden, 8. Oktober 2026 (JPD) Der Berliner Landesverband der Partei Die Linke ist mit einem Eilantrag gegen eine Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert. Das Gericht lehnte den Antrag als unzulässig ab.
Poseck hatte am 27. September auf dem Instagram-Account des hessischen Innenministeriums erklärt, das „Clan-Problem der Berliner Linken“ habe aus seiner Sicht eine neue Dimension erreicht. Die Partei wollte ihm und anderen Amtsträgern des Landes Hessen vorläufig untersagen lassen, diese Aussage in amtlicher Funktion zu tätigen.
Nach Auffassung des VG handelt es sich jedoch um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist. Poseck habe die Äußerung im Rahmen seiner staatlichen Leitungsfunktion als Mitglied der Landesregierung abgegeben. Rechtsschutz gegen amtliche Äußerungen über politische Parteien müsse daher im verfassungsgerichtlichen Verfahren gesucht werden.
In Hessen komme dafür grundsätzlich eine Grundrechtsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof in Betracht. Eine Verweisung durch das Verwaltungsgericht sei jedoch nicht möglich.
Der Beschluss vom 7. Oktober 2026 (Az. 6 L 2507/26.WI) ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.




