„FCK AFD“-Pullover: Verwaltungsgericht bestätigt Ausschluss von Zuhörer aus Ratssitzung in Hildesheim

Hildesheim, 2. November 2026 (JPD) – Ein Zuhörer darf bei öffentlichen Ratssitzungen der Stadt Hildesheim wegen eines deutlich sichtbaren „FCK AFD“-Aufdrucks auf seinem Pullover zum Bedecken der Aufschrift oder zum Verlassen des Sitzungssaals aufgefordert werden. Das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Eilantrag des Betroffenen mit Beschluss vom 2. November 2026 abgelehnt.

Der Antragsteller hatte im September und Oktober 2026 an Ratssitzungen teilgenommen und sich geweigert, seinen Pullover auszuziehen oder die Aufschrift zu verdecken. Daraufhin wurde er des Sitzungssaals verwiesen.

Nach Auffassung der Richter stellt der auffällige politische Aufdruck eine mögliche Störungsquelle dar. Er könne Reaktionen von Ratsmitgliedern hervorrufen und die sachliche Sitzungsatmosphäre beeinträchtigen. Das Einschreiten der Sitzungsleitung sei deshalb im Eilverfahren nicht als offensichtlich rechtswidrig anzusehen. Der Rat sei kein Forum zur Verbreitung privater Meinungen. Die Öffentlichkeit der Sitzungen stehe unter dem Vorbehalt der Wahrung der Sitzungsordnung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: Beschluss vom 2. November 2026 – 1 B 6273/26

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